Kompetenz

TaucherInnen der Ausbildungsstufe CMAS-Brevet***/TSVÖ-Brevet*** besitzen ausreichend Wissen, Fertigkeiten und Erfahrung, sodass sie in der Lage sind, ihre Tauchgänge zu planen, zu organisieren und bis in eine empfohlene maximale Tiefe, die einem Sauerstoffpartialdruck pO2 = 1,4 bar entspricht, durchzuführen, sowie andere Sporttaucher im Freiwasser zu führen. Für Binnengewässer oder Gewässer mit ähnlichen Bedingungen, wie z.B. mit schlechter Sicht und/oder niedrigen Temperaturen, empfiehlt der TSVÖ eine maximale Tiefe von 40 m.Sie sind des Weiteren qualifiziert:

• in der Position als Tauchgruppenleiters/Tauchgruppenleiterin zur Durchführung jeglicher spezieller Tauchaktivitäten z.B. Nachttauchen, für die sie eine geeignete Ausbildung erfahren haben

• zur Planung und Ausführung von Notfallmaßnahmen unter Berücksichtigung der lokalen Tauchbedingungen und Tauchaktivitäten

• zur Durchführung von Dekompressions-Tauchgängen bis zu einem Sauerstoffpartialdruck pO2 = 1,4 bar

• GerätetaucherInnen dieser Ausbildungsstufe dürfen bei der Kontrolle und Sicherung von TauchschülerInnen unterstützen. Sie dürfen jedoch TauchschülerInnen weder in Fertigkeiten oder Wissen unterrichten noch prüfen.

Unter Tauchbedingungen, die sich deutlich von jenen unterscheiden, die der/die TaucherIn bislang erfahren hat, bedarf ein/e GerätetaucherIn dieser Ausbildungsstufe einer geeigneten Anleitung in Bezug auf die lokalen Umgebungsbedingungen. Um TaucherInnen auf Tauchgängen mit anspruchsvolleren Rahmenbedingungen führen zu können, bedarf ein/e GerätetaucherIn dieser Ausbildungsstufe der entsprechenden speziellen Ausbildung sowie entsprechender Erfahrung.

Voraussetzungen

• vollendetes 18. Lebensjahr

• Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (zumindest ein 6-Stunden-Kurs), der nicht länger als 5 Jahre zurückliegt

• Nachweis von TSVÖ-Schnorcheltauchen C

• Nachweis des TSVÖ-Brevet**

• Nachweis der TSVÖ-Spezialbrevets Nachttauchen und Rettungstechnik sowie mindestens zwei weitere TSVÖ-Spezialbrevets.

• Nachweis von 100 Tauchgängen seit Beginn der Tauchausbildung bestätigt im Logbuch. Von diesen 100 Tauchgängen müssen 20 Tauchgänge bis in große Tiefe geführt haben und 20 Tauchgänge müssen im Süßwasser durchgeführt worden sein. Von diesen 20 Tauchgängen im Süßwasser müssen wiederum 10 Tauchgänge bis in große Tiefe geführt haben.